Kaum etwas ist frustrierender als ein geplatzter Flug.
Stundenlanges Warten am Flughafen, verpasste Anschlüsse, zusätzliche Hotelkosten – das alles kann schnell teuer werden. Doch viele Passagiere wissen nicht: Sie haben in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung.
Ihre Rechte laut EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung EG Nr. 261/2004):
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250 € – 600 € Entschädigung, je nach Flugstrecke
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Anspruch bei:
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Flugverspätungen ab 3 Stunden
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Flugannullierungen ohne rechtzeitige Vorabinformation
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Nichtbeförderung wegen Überbuchung
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Was Sie tun sollten:
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Beweise sichern:
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Boardingpass, Flugnummer, Fotos von Anzeigetafeln, Uhrzeit festhalten
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Nicht akzeptieren:
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Oft bieten Airlines nur Gutscheine an – Sie können mehr bekommen.
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Kontaktieren Sie uns:
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MW Consulting prüft kostenlos, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben – ohne Risiko für Sie.
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Beispiel aus der Praxis:
Herr M. aus Köln verpasst durch eine Verspätung seinen Anschlussflug auf dem Weg nach Bali. Die Airline bietet ihm einen 100-€-Gutschein. Nach unserer Prüfung erhält er 600 € Entschädigung.
Fazit:
Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Wir setzen Ihre Fluggastrechte durch – schnell, unkompliziert und rechtssicher.